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Rückverfolgbarkeit

Prozesskettentransparenz bedeutet, dass der Aufenthaltsort eines jeden Objektes zu jeder Zeit bekannt ist und sein Weg entlang der einzelnen Prozessschritte verfolgt werden kann. Insbesondere ist hierbei die Rückverfolgbarkeit (Tracing) gefragt. Somit ist jederzeit feststellbar wann, wo und durch wen die Ware gewonnen, hergestellt, verarbeitet, gelagert, transportiert, verbraucht oder entsorgt wurde.

Erste Branchen wurden bereits durch den Gesetzgeber zur Chargenrückverfolgung verpflichtet, weitere folgen. Hauptsächlich Branchen, bei denen Werkstoffe und Produkte über die gesamte Prozesskette auf den Erzeuger, auf Inhaltsstoffe oder besondere Prozess- und Produktmerkmale zurückgeführt werden müssen.

Wir haben hierfür Lösungen parat. Unterstützend ist dabei die RFID-Technologie. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten.


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